Erklärung zur Barrierefreiheit: Ausbildungsstiftung Emmendingen

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Barrierefreiheit

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Wir sind bemüht und sehen es als unsere Pflicht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtigte Menschen zu ermöglichen.

Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgen wir den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Ausbildungsstiftung Landkreis Emmendingen ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.ausbildungsstiftung-em.de veröffentlichte Website der Ausbildungsstiftung Landkreis Emmendingen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die am 23.09.2020 durchgeführt wurde.
Unsere Internetseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Es wird angestrebt, die gesetzlichen Anforderungen zeitnah zu erfüllen.
Inhalte in leichter Sprache und in Form eines Gebärdensprachvideos werden im Moment noch erarbeitet und veröffentlicht. 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden aufgeführten Inhalte:

  • Formulare
  • PDF-Dateien
  • Videos
  • Interaktive Anwendungen (Open-Street-Map-Karte)
  • Inhalte, die von Dritten bereitgestellt werden

sind auf Grund der unverhältnismäßigen Belastung teilweise nicht barrierefrei.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und

aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige Formulare sind nicht barrierefrei. Wir verwenden nach Möglichkeit Online-Formulare. Wenn dies nicht möglich ist, nutzen wir nach Möglichkeit ausfüllbare PDF-Formulare.
  • Einige PDF-Dateien sind noch nicht vollständig barrierefrei. Wir verwenden jedoch keine PDF-Dateien aus eingescannten Dokumenten.
  • Unsere Videos sind nicht barrierefrei. Die Herstellung barrierefreier Videos richtet sich nach den gesetzlichen Fristen.
  • Interaktive Anwendungen wie eingebundene Open-Street-Map-Karten lassen sich nicht barrierefrei darstellen, da dies mit der grafischen Darstellung nicht kompatibel ist.
  • Inhalte, die von Dritten bereitgestellt werden. Verlinkungen auf externe Internetseiten können zum Teil nicht barrierefrei sein.

Für die nicht barrierefreien Inhalte bieten wir derzeit keine barrierefreien Alternativen an. Sie können jedoch unter den genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, sodass wir Ihnen zu Ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können.

Unverhältnismäßige Belastung

Aufgrund des hohen Aufwands für die barrierefreie Umgestaltung von PDF-Dokumenten werden diese zunächst priorisiert. Die Bearbeitung der PDF-Dateien muss im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen über einen längeren Zeitraum verteilt werden.

Der folgende Teilbereich ist nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde:

  • a. Beschreibung: 
    Die auf der Website hinterlegten Formulare, PDF- oder Word-Dokumente, Videos, Interaktive Anwendungen (Open-Street-Map-Karte), Inhalte, die von Dritten bereitgestellt werden sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
     
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt:
    Die Ausbildungsstiftung des Landkreises Emmendingen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen, um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Website entspricht. Zudem werden der Ausbildungsstiftung auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Ausbildungsstiftung überarbeitet werden. Die Ausbildungsstiftung ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Selbsteinschätzung. Sie wurde zuletzt am 23.09.2020 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unserem Internetauftritt auf Barrieren stoßen, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.
Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse wfg(@)landkreis-emmendingen.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Problembeschreibung und den Link zur betroffenen Seite.

Sie können uns auch per Post kontaktieren:

Ausbildungsstiftung Landkreis Emmendingen
Schwarzwaldstraße 4
79312 Emmendingen

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Ausbildungsstiftung Landkreis Emmendingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Rückmeldung und Kontaktangaben.

Wenn durch die Ausbildungsstiftung Landkreis Emmendingen auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Stephanie Aeffner
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer: Telefonnummer: 0711 279-3358oder Telefonnummer: Telefonnummer: 0711 279-3360 (Geschäftsstelle)
E-Mail: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website: https://sozialministerium.baden-werttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

 

Den Beauftragten für Menschen mit Behinderung im Landkreis Emmendingen können Sie wie folgt erreichen:

Herr Bruno Stratz
Landratsamt Emmendingen
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Telefon: Telefonnummer: Telefonnummer: 07641 451-3075
E-Mail: behindertenbeauftragter(@)landkreis-emmendingen.de

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.