Qualitätsstandards: Ausbildungsstiftung Emmendingen

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Qualitätsstandards der Praktikumsbörse

Mit den im Folgenden formulierten Qualitätsstandards werden die verbindlichen Mindeststandards benannt.

  1. Nur Unternehmen mit Sitz im Landkreis Emmendingen haben die Möglichkeit, Ihre Praktika-Angebote in die Datenbank der Praktikumsbörse einzustellen. Das Praktikum findet grundsätzlich beim Unternehmen im Landkreis Emmendingen statt.
  2. Das Unternehmen prüft in eigener Verantwortung, ob der Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, um an der Arbeitsstelle tätig sein zu können und setzt Schüler nur unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes ein.
  3. Das Unternehmen benennt einen festen Ansprechpartner für den Praktikanten. Für diese Aufgabe wird nur geeignetes Personal eingesetzt.
  4. Das Unternehmen informiert den Praktikanten möglichst am ersten Tag über betriebliche Regeln und Sicherheitsvorschriften. Praktikumsvereinbarungen und Versicherungsfragen in Bezug auf das Praktikum sind zwischen dem Praktikant und dem Unternehmen abzuklären. Nach Möglichkeit vor Beginn des Praktikums.
  5. Praxiserfahrung ist besonders wertvoll und wichtig für die Schüler. Das Unternehmen bietet dem Praktikanten Einblick in die verschiedenen Arbeitsbereiche des Berufsbildes. Durch angemessene Arbeitsaufträge soll der Praktikant möglichst die betrieblichen Abläufe kennenlernen.
  6. Der Betrieb gibt den Praktikanten eine Rückmeldung über ihre Praktikumsleistung und sollte auf Wunsch eine Praktikumsbescheinigung ausstellen.